Zuschläge im 4. Quartal 2026 – Aktuelle Informationen

Gerne informieren wir Sie über die Entwicklung unserer Zuschläge für das vierte Quartal 2026 (01. Oktober– 31. Dezember 2026) wie folgt:

Treibstoffzuschlag

Der Treibstoffzuschlag für das 4. Quartal 2026 (ab 01. Oktober bis 31. Dezember 2026) beträgt 14%.

Berechnungsgrundlage ist der Treibstoffpreisindex des Statistischen Bundesamtes, abrufbar unter:
Treibstoffindex des statistischen Bundesamtes

Maßgebend für das 4. Quartal 2026 ist der Durchschnittswert der Monate Mai bis Juli 2026. Eine Übersicht der Zuschläge finden Sie auch in unserer Tarifauskunft unter: EGIM/Bahn-Transporte

Bahn-Energiezuschlag

Für das 4. Quartal 2026 erfolgt die Abrechnung gemäß Stufe 7 unserer Bahnenergie-Floater-Systematik.

Die Werte gelten in EUR je TEU und Transportrichtung. Die Berechnungsgrundlage für das Q4 2026 bildet der durchschnittliche Indexwert der Monate Mai bis Juli 2026.

Eine Übersicht der Bahnenergie-Floater-Stufen finden Sie unter: EGIM/Bahn-Transporte

Infrastrukturzuschlag

Der Infrastruktur Zuschlag wird ab dem 01. Oktober 2026 bis auf Weiteres mit EUR 42,00 per TEU und Transportrichtung in Rechnung gestellt.

Aufgrund anhaltender und sich weiterhin zuspitzender infrastruktureller Herausforderungen, insbesondere auf dem Netz der DB InfraGO, sowie im Umfeld der Seehäfen, können anfallende Mehrkosten mit dem derzeitigen Zuschlag nicht weiter kompensiert werden. Eine Anpassung des Infrastrukturzuschlags ist deshalb überfällig und unumgänglich.

Veränderungen teilen wir Ihnen wie gewohnt unter Berücksichtigung einer Vornotiz von einem Monat mit.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Vertriebsteam jederzeit gerne zur Verfügung.