Zuschläge im 3. Quartal 2026 – Aktuelle Informationen

Gerne informieren wir Sie über die Entwicklung unserer Zuschläge für das dritte Quartal 2026 (01. Juli– 30. September 2026) wie folgt:

Treibstoffzuschlag

Der Treibstoffzuschlag für das 3. Quartal 2026 (ab 01. Juli bis 30. September 2026) beträgt 15%.

Berechnungsgrundlage ist der Treibstoffpreisindex des Statistischen Bundesamtes, abrufbar unter:
Treibstoffindex des statistischen Bundesamtes

Maßgebend für das 3. Quartal 2026 ist der Durchschnittswert der Monate Februar bis April 2026. Eine Übersicht der Zuschläge finden Sie auch in unserer Tarifauskunft unter: EGIM/Bahn-Transporte

Mit Wirkung zum 01.07.2026 wird der Emergency Fuel Surcharge ausgesetzt. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der aktuellen Lage behalten wir uns das Recht vor, die zuvor ausgesetzten Maßnahmen jederzeit wieder einzuführen.

Bahn-Energiezuschlag

Für das 3. Quartal 2026 erfolgt die Abrechnung gemäß Stufe 8 unserer Bahnenergie-Floater-Systematik.

Die Werte gelten in EUR je TEU und Transportrichtung. Die Berechnungsgrundlage für das Q3 2026 bildet der durchschnittliche Indexwert der Monate Februar bis April 2026.

Eine Übersicht der Bahnenergie-Floater-Stufen finden Sie unter: EGIM/Bahn-Transporte

Aufgrund der Anpassung der Rückspeisevergütung durch die Bundesnetzagentur kann es zu einer Korrektur der Stufe des Energiezuschlags kommen. Hierüber informieren wir Sie gegebenenfalls in den nächsten Tagen.

Infrastrukturzuschlag

Der Infrastruktur Zuschlag wird im Juni 2026 und darüber hinaus weiterhin mit EUR 32,00 per TEU und Transportrichtung in Rechnung gestellt.

Veränderungen teilen wir Ihnen wir gewohnt unter Berücksichtigung einer Vornotiz von einem Monat mit.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Vertriebsteam jederzeit gerne zur Verfügung.