Gerne informieren wir Sie über die Entwicklung unserer Zuschläge für das dritte Quartal 2025 (01. Juli – 30. September 2025) wie folgt:
Treibstoffzuschlag
Der Treibstoffzuschlag für das 3. Quartal 2025 bleibt unverändert bei 7 %.
Berechnungsgrundlage ist der Treibstoffpreisindex des Statistischen Bundesamtes, abrufbar unter:
www.bgl-ev.de/web/der_bgl/informationen/dieselpreisinformationen.htm
Maßgeblich für die Kalkulation ist der Durchschnittswert der Monate Februar bis April 2025.Eine Übersicht der Zuschläge finden Sie auch in unserer Tarifauskunft unter www.eurogate.eu.
Bahn-Energiezuschlag
Für das 3. Quartal 2025 erfolgt die Abrechnung gemäß Stufe 6 unserer Bahnenergie-Floater-Systematik.

Die Werte gelten in EUR je TEU und Transportrichtung. Die Berechnungsgrundlage bildet der durchschnittliche Indexwert der Monate Februar bis April 2025.
Eine Übersicht der Bahnenergie-Floater-Stufen finden Sie unter:
www.egim.eu/leistungen/bahn-transporte
Infrastrukturzuschlag
Der Infrastrukturzuschlag bleibt auch im Juni und Juli 2025 weiterhin bei EUR 24,00 je TEU und Transportrichtung bestehen.
Die Bewertung erfolgt weiterhin auf monatlicher Basis. Den Wert für August 2025 teilen wir Ihnen fristgerecht mit separatem Rundschreiben mit.
Bitte beachten Sie: Aufgrund einer vollständigen Sperrung des westlichen Hamburger Hafens für den Schienengüterverkehr im Zeitraum 4.–8. Juli 2025 kann ein zusätzlicher, temporärer Zuschlag erhoben werden. Sollte dies erforderlich sein, werden wir Sie rechtzeitig in einem separaten Schreiben informieren.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Vertriebsteam jederzeit gerne zur Verfügung.