Gerne informieren wir Sie über die Entwicklung unserer Zuschläge für das zweite Quartal 2026 (01. April – 30. Juni 2026) wie folgt:
Treibstoffzuschlag
Der Treibstoffzuschlag für das 2. Quartal 2026 beträgt 7%.
Berechnungsgrundlage ist der Treibstoffpreisindex des Statistischen Bundesamtes, abrufbar unter:
Treibstoffindex des statistischen Bundesamtes
Maßgebend für das 2. Quartal 2026 ist der Durchschnittswert der Monate November 2025 bis Januar 2026. Eine Übersicht der Zuschläge finden Sie auch in unserer Tarifauskunft unter: EGIM/Bahn-Transporte
Bahn-Energiezuschlag
Für das 2. Quartal 2026 erfolgt die Abrechnung gemäß Stufe 8 unserer Bahnenergie-Floater-Systematik.

Die Werte gelten in EUR je TEU und Transportrichtung. Die Berechnungsgrundlage bildet der durchschnittliche Indexwert der Monate November 2025 bis Januar 2026.
Eine Übersicht der Bahnenergie-Floater-Stufen finden Sie unter: EGIM/Bahn-Transporte
Infrastrukturzuschlag
Der Infrastruktur Zuschlag wird im März 2026 und darüber hinaus mit EUR 32,00 per TEU und Transportrichtung in Rechnung gestellt. Veränderungen teilen wir Ihnen wir gewohnt unter Berücksichtigung einer Vornotiz von einem Monat mit.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Vertriebsteam jederzeit gerne zur Verfügung.

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