Gerne informieren wir Sie über die Entwicklung unserer Zuschläge für das erste Quartal 2026 (01. Januar– 31. März 2026) wie folgt:
Treibstoffzuschlag
Der Treibstoffzuschlag für das 1. Quartal 2026 beträgt 6%.
Berechnungsgrundlage ist der Treibstoffpreisindex des Statistischen Bundesamtes, abrufbar unter:
Treibstoffindex des statistischen Bundesamtes
Maßgeblich für die Kalkulation ist der Durchschnittswert der Monate August bis Oktober 2025. Eine Übersicht der Zuschläge finden Sie auch in unserer Tarifauskunft unter: EGIM/Bahn-Transporte
Bahn-Energiezuschlag
Für das 1. Quartal 2026 erfolgt die Abrechnung gemäß Stufe 8 unserer Bahnenergie-Floater-Systematik.

Die Werte gelten in EUR je TEU und Transportrichtung. Die Berechnungsgrundlage bildet der durchschnittliche Indexwert der Monate August bis Oktober 2025.
Eine Übersicht der Bahnenergie-Floater-Stufen finden Sie unter: EGIM/Bahn-Transporte
Infrastrukturzuschlag
Der Infrastruktur Zuschlag wird ab dem 01. Januar 2026 mit EUR 32,00 per TEU und Transportrichtung in Rechnung gestellt.
Die Bewertung erfolgt weiterhin auf monatlicher Basis. Den Wert für Februar 2026 teilen wir Ihnen fristgerecht mit separatem Rundschreiben mit.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Vertriebsteam jederzeit gerne zur Verfügung.

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