Stand: Januar 2026
Unseren Verträgen liegen die Geschäftsbedingungen der EUROGATE Intermodal GmbH zugrunde.
Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017). Die ADSp 2017 beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/kg je Schadenfall bzw. je Schadenereignis auf 1,25 Millionen bzw. 2,5 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist, und bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/kg.
Lieferfristen oder Fixtermine können nicht garantiert werden. Diese setzen ungehinderte Beförderungsverhältnisse auf der Schiene und auch im Straßenverkehr voraus.
Eine Haftung unsererseits für etwaige Lieferverzögerungen im Falle von Ereignissen, die für uns unabsehbar, nicht beeinflussbar und von uns nicht zu vertreten sind, wie z.B. bei Abfertigungsengpässen im Umfeld der Seehäfen / Inlandterminals, ist daher ausgeschlossen. Termingerechte Ankünfte an den Umschlagsterminals des kombinierten Verkehrs, sowie den Seehäfen, basieren auf den von der DB Netz AG herausgegebenen Fahrplänen.
Abholrechte, die durch Dritte über die digitale Plattform „German Ports“ an EUROGATE Intermodal übertragen wurden, können ausschließlich durch die ursprünglich übertragende Partei widerrufen werden. Ein Widerruf der Abholrechte durch EUROGATE Intermodal ist ausgeschlossen.
EUROGATE Intermodal unterliegt keiner rechtlichen Verpflichtung zur Rückübertragung und ist zudem aufgrund der technischen und rechtlichen Gegebenheiten tatsächlich außerstande, eine solche Rückübertragung zu bewirken. Dies gilt sowohl für aktive als auch passive Rückübertragungsmaßnahmen.
EUROGATE Intermodal haftet nicht für Schäden, die aus der Unmöglichkeit der Rückübertragung oder dem Widerruf von Abholrechten resultieren. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch EUROGATE Intermodal, seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruht. Die Beweislast für das Vorliegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung trägt der Anspruchsteller.“
EUROGATE Intermodal behält sich vor, unkontrollierbare Kostenentwicklungen, externe Zuschläge sowie Gebühren weiterzubelasten.
Zu diesen Faktoren gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, Energiepreisveränderungen sowie veränderte gesetzliche Vorgaben auf Länder- oder Bundesebene.
Zuschläge und Nebengebühren werden in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen.
Transportraten sowie Nebengebühren entnehmen Sie bitte dem jeweils aktuell gültigen EGIM-Tarif hier.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
Es gilt deutsches Recht.
Geschäftsführer: Christopher Beplat
Eingetragen im Handelsregister: Amtsgericht Hamburg Nr. B22380.
Rechnungen sind zahlbar 14 Tage nach Rechnungserstellung.